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1241. o. T. Lebus.

H(einrich) Bischof von Lebus gestattet mit Zustimmung seines Kapitels dem Grafen Mrochco in Sulench (Zielenzig) Deutsche anzusiedeln, soviel Hufen er kann, von deren jeder, mit Ausnahme der Schulzenhufen, als Zehnten vier Maas Zweikorn (zwei Korn, zwei Hafer) zu entrichten sind, während die Kolonisten von dem polnischen Feldzehnten frei sein sollen.

Z. Gerlach Propst, Volvrammus Dech., Borut Scholast., Nic. Domherr von Lebus, Graf Vlosto u. v. A.


Wohlbrück, Lebus I. 67, Aum., nach dem Or.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.